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Information:

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Kundenbewertung:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma:

...natürlich pflanzlich! ; Inhaber Lars Gather
Anrather Str. 19; D-47918 Tönisvorst;
Tel: +49 (0) 2156-7185; Fax: +49 (0) 2156-972025
eMail:
info@eco-bio-systems.de



1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
"natürlich pflanzlich!" ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von "natürlich pflanzlich!" sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Alle unsere Preise enthalten dieser Aufstellung die  gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

4. Lieferzeiten
Ware, die im Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 5 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß ein gesetzlicher Vertreter der Firma "natürlich-pflanzlich.de" vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewährt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen.
Paketversandfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Bitte geben Sie uns vorher Bescheid, Sie erhalten einen Rückholauftrag. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen von einem Transportunternehmen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die komplette Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei, da wir den Versandbetrag erstatten bzw. Rückholaufträge auf unsere Kosten veranlassen werden.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch "natürlich pflanzlich!" auf den Käufer über.

7. Gewährleistung
"natürlich pflanzlich!" gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, unter den in Absatz 5 - Rückgaberecht, aufgeführten Bedingungen, eingeschickt bzw. von uns abgeholt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
"natürlich pflanzlich!" hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma "natürlich pflanzlich!".

9. Datenspeicherung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergereicht.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von "natürlich pflanzlich!". Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Firma ...natürlich pflanzlich! nach dem Gesetz zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung vom 19.01.1949 wegen aller Ansprüche aus der Lieferung von Düngemitteln und anerkanntem Saatgut oder zugelassenem Handelssaatgut ein gesetzliches Früchtepfändrecht an den in der Ernte anfallenden Früchten oder Kulturen, auch an den noch nicht vom Grundstück entfernten zusteht. Durch Hingabe von Schecks und Wechseln wird das Recht auf Aussonderung im Konkursverfahren nicht eingeschränkt.
 

12.
Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines

1. Allgemeines

(1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Ihre entgegenstehenden oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer entgegenstehenden oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos annehmen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns und zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen wurden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen.

2. Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Rechnungen und sonstige
Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten; Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Unterlieferanten sind entsprechend zu
verpflichten.

3. Preise, Versand, Verpackung

(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und schließen Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung und Transport bis zur von uns angegebenen Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle so wie für Zollformalitäten und Zoll sind in diesen Preisen enthalten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Sind keine Preise in der Bestellung angegeben, so sind diese noch zu vereinbaren.

(2) Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben unsere Bestellnummer zu enthalten.

(3) Wir übernehmen nur die von uns bestellten Mengen oder Stückzahlen. Über- oder Unterlieferungen sind nur nach zuvor mit uns getroffener Absprache zulässig.

(4) Der Versand erfolgt auf Ihre Gefahr. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt bis zur Ablieferung an der von uns gewünschten Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle somit bei Ihnen.

(5) Ihre Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden.
Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen.

4. Lieferzeit

(1) Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.

(2) Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

(3) Kommen Sie in Lieferverzug, dann stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.

(4) Wir sind dann auch nach dem erfolglosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach unserer Wahl Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder den Rücktritt zu erklären. Der Anspruch auf die Lieferung/Leistung geht unter, sobald wir schriftlich Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder den Rücktritt erklären.

(5) Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen können Sie sich nur berufen, wenn Sie die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten haben.

(6) Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/ Leistung wegen der
durch die höhere Gewalt bzw. den Arbeitskampf verursachten Verzögerung bei uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar ist.

(7) Bei früherer Anlieferung als vereinbart behalten wir uns Rücksendung auf Ihre Kosten vor.
Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir behalten uns im Falle vorzeitiger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstage vorzunehmen.

5. Rechnungserteilung und Zahlung

(1) Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen.

(2) Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Wege und zwar innerhalb von 14 Kalendertagen mit 3% Skonto oder nach 30 Kalendertagen rein netto, gerechnet nach Lieferung/Leistung und Rechnungseingang.

(3) Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

(4) Bei Vorauszahlungen haben Sie auf Verlangen eine angemessene Sicherheit, z.B. Bankbürgschaft, zu leisten.

(5) Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Lieferung an uns zu übersenden.

6. Garantie

(1) Sie garantieren, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Sie garantieren weiterhin, dass sämtlich von Ihnen gelieferten Waren frei von Fehlern sind und unseren Anforderungen entsprechen.
Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so müssen Sie hierzu unsere schriftliche Zustimmung einholen. Ihre Mängelhaftung wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt.
Haben Sie Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so haben Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(2) Sie verpflichten sich, bei Ihren Lieferungen/Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Sie haften für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung Ihrer gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen.
Auf unser Verlangen werden Sie ein Beschaffenheitszeugnis für die gelieferte Ware ausstellen Sie sind verpflichtet, die jeweils für Ihre Lieferung geltenden Sicherheitsdatenblätter mit der Lieferung zu übergeben. Sie stellen uns von allen Regressforderungen Dritter für den Fall frei, dass Sie uns die Sicherheitsdatenblätter nicht, verspätet oder fehlerhaft liefern. Das gleiche gilt für alle späteren Änderungen.

(3) Wir werden Ihnen offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung bei uns.

(4) Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung/Leistung, zu denen auch die Nichterreichung garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, haben Sie nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Austausch der mangelhaften Teile bzw. Neulieferung zu beseitigen.
Nach dem erfolglosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Nachbesserung oder Neulieferung stehen uns auch die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu.

(5) Kommen Sie Ihren Verpflichtungen aus der Mängelhaftung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir die erforderlichen Maßnahmen auf Ihre Kosten und Gefahr selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. In dringenden Fällen können wir nach Abstimmung mit Ihnen die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Kleine Mängel können von uns in Erfüllung unserer Schadensminderungspflicht ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne dass hierdurch Ihre Verpflichtungen aus der Mängelhaftung eingeschränkt werden. Wir können Sie dann mit den erforderlichen Aufwendungen belasten. Das gleiche gilt, wenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen.

(6) Die Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an uns oder den von uns benannten Dritten an der von uns vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle.
Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Gewährleistungszeit mit dem Abnahmetermin, der in unserer schriftlichen Abnahmeerklärung genannt wird. Verzögert sich die Abnahme ohne Ihr Verschulden, so beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre nach Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abnahme.
Die Gewährleistungszeit für den Handel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Für Lieferteile, die während der Untersuchung eines Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung.
Für ausgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt die Gewährleistungszeit mit der Beendigung der Nachbesserung oder, wenn eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme neu zu laufen. Die Abnahme ist gegebenenfalls bei uns schriftlich zu beantragen.

7. Produkthaftung

(1) Soweit Sie für einen Produktschaden verantwortlich sind, sind Sie verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in Ihrem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt wurde und Sie im Außenverhältnis selbst haften.

(2) Im diesem Rahmen sind Sie auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir Sie - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

(3) Sie verpflichten sich, eine Produkthaftpflichtversicherung zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

(4) Sie haben eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und uns diese nach Aufforderung nachzuweisen. Sie werden mit uns, soweit wir dies für erforderlich halten, eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung abschließen.

(5) Außerdem werden Sie sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos in angemessener Höhe versichern und uns auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsicht vorlegen.

(6) Sie werden die Liefergegenstände so kennzeichnen, dass sie dauerhaft als Ihre Produkte erkennbar sind.

8. Schutzrechte

(1) Sie garantieren, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

(2) Sie stellen uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei und tragen auch alle Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen.

(3) Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu erwirken.

09. Kündigung und Rücktritt

(1)Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf seiten des AN Handlungen im Sinne des § 333 STGB (Bestechung) gegeben sind. Der AG kann daneben Ersatz alten Schadens verlangen.

(2) Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung den Auftrag oder wesentliche Teile des Auftrags an Dritte weiterzugeben.

(3) Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Werbematerial

Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit der AG nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung hinweisen.

13. Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG

Beispielbild
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4109076) angeschlossen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de