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Klasmann-Deilmann: FiBL-Listung für den Growcoon

Der Growcoon wird hauptsächlich zur Jungpflanzenanzucht in der ersten Kulturphase verwendet. Bild: Klasmann-Deilmann.

Der Growcoon hat sich weltweit in zahlreichen Gartenbaubetrieben etabliert. Bio-Betriebe in Deutschland konnten den Anzucht-Topf bislang jedoch nicht nutzen, da die FiBL-Listung noch ausstand, die für den Einsatz im ökologischen Gartenbau maßgeblich ist. Jetzt liegt die offizielle Bestätigung der FiBL vor.

Der biologisch vollständig abbaubare Growcoon trägt somit zur nachhaltigen Entwicklung der gartenbaulichen Pflanzenproduktion bei. Früheres Umsetzen und eine schnellere Auslieferung der Jungpflanzenkulturen bringen zusätzliche wirtschaftliche Vorteile. Vor allem aber unterstützt das moderne Anzuchtsystem die optimale Wurzelentwicklung als Basis für ein gesundes Pflanzenwachstum.

Der Growcoon wird hauptsächlich zur Jungpflanzenanzucht in der ersten Kulturphase verwendet, um den Wurzelballen zu stabilisieren und zu schützen. In Kombination mit einem lockeren und drainagefähigen Anzuchtsubstrat erhalten Wurzelbildung und Jungpflanzenentwicklung die ideale Umgebung. Das Growcoon-System lässt sich zudem problemlos in automatisierte Produktionsprozesse integrieren.

Der Growcoon ist ein biologisch abbaubarer Plug mit einer flexiblen und offenen Struktur. Beim Einsatz in Vermehrungssystemen hält der Growcoon das Anzuchtsubstrat zusammen und bildet in dieser Kombination einen stabilen Wurzelballen. Er besteht aus lebensmittelechten Komponenten und trägt das „OK Compost“-Siegel entsprechend EN 13432. Dies bedeutet u. a., dass der Growcoon keine Schadstoffrisiken für Kultur, Mensch und Umwelt birgt und keine schädlichen Rückstände hinterlässt.

Vor der nun aktuellen FiBL-Listung wurde der Growcoon in die „Dutch Input List“ der niederländischen Bio Kontrollorganisation Skal aufgenommen. Hierbei handelt es sich um eine Betriebsmittelliste, in der Produkte gelistet werden, die in der niederländischen Bio-Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen. Damit entspricht der Growcoon auch der europäischen Bio-Verordnung.

(Klasmann-Deilmann)

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Öffentliche Konsultation der EU zum geplanten Verbot von Pflanzenschutzmitteln

Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2022 vorgeschlagen, die Verwendung chemischer Pestizide bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Das Reduktionsziel ist Teil der Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Pflanzenschutzmittel. Darin wird zum ersten Mal ein rechtlich verbindliches Reduktionsziel vorgesehen, das bereits im Lebensmittelkapitel des Green Deal, der sogenannten „Farm-to-Fork“-Strategie, angekündigt worden war. https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-06/pesticides_sud_eval_2022_reg_2022-305_en.pdf

Zum Vorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln findet nun bis zum 19. September 2022 eine öffentliche Konsultation statt.

Nutzen Sie diese Möglichkeit Ihre Meinung zu äußern!

Hintergrund: Am 22. Juni hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind:

  • EU-weite Ziele, bis zum Jahr 2030 die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu verringern, in Deutschland liegt das nationale Reduktionsziel bei 55 %.;
  • Strenge Vorschriften, um sicherzustellen, dass erst alternative Bekämpfungsmethoden, also nachweislich dokumentierte, integrierte Pflanzenschutzmaßnahmen eingesetzt werden, bevor chemische Pflanzenschutzmittel als letztmöglicher Weg zur Anwendung kommen; auch die integrierten Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden, wahrscheinlich sogar in einem digitalen Register;
  • Pflicht zur Schulung und zur jährlichen Strategieberatung zum integrierten Pflanzenschutz;
  • Technische Überwachung von Ausbringungsgeräten
  • Ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten ökologisch empfindlichen bzw. sensiblen Gebieten. Die EU hat eine Karte veröffentlicht, in der die von den Staaten gemeldeten geschützten Gebiete eingetragen sind: https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/explore-interactive-maps/european-protected-areas-1
  • Die neuen Vorschriften sollen in einer Verordnung festgelegt werden, die für alle Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich ist.

Wo kann ich meine Meinung äußern, ggfls. Kritikpunkte deutlich machen?

Zum Verordnungsentwurf kann jeder seine Meinung der Kommission bis zum 19. September 2022 unter nachfolgendem Link mitteilen:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de

Die EU-Kommission ist verpflichtet, sich alle Kommentare anzusehen. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

Das Einbringen inhaltlich identischer Schreiben ist nicht zielführend, deswegen sollte jeder seine Meinung selber verfassen. Zielführend ist hier. das für den weiteren Prozess,  Kritik und Forderungen möglichst individuell vorgetragen werden.

(Alle Angaben ohne Gewähr!)
(Quelle: Internetrecherche, u.a. https://europa.rlp.de/ ; https://www.dnr.de ; https://pan-germany.org ; diverse Nachrichten